Fehlende Angaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig…
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 10.07.2007 (Az.: 6 U 12/07) entschieden, dass die fehlende Angabe der Person des Inhabers des Unternehmens mit Vor- und Zunamen in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig ist. Der Verstoß sei unerheblich, ein Wettbewerbsverstoß scheide damit aus. Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor… weiter…Rufen Sie […]