OLG Hamm: Fernabsatzrechtliche Informationspflichten müssen auch über mobile Endgeräte wie iPhone und iPod erreichbar sein…
Im vorliegenden Fall mahnte ein Internethändler einen Konkurrenten wegen fehlender bzw. unzureichender Verbraucherinformationen seiner gewerblichen Internetangebote ab. Über eine Internetplattform eines Drittanbieters konnten zwar die Angebote des Händlers auf den mobilen Endgeräten iPhone und iPod aufgerufen werden, die Widerrufsbelehrung war jedoch gar nicht und die Anbieterkennzeichnung lediglich über einen nicht aussagekräftigen Link erreichbar. Darüber hinaus […]