AG München: Aufgrund einer unrichtigen Bewertung des Käufers bei Ebay steht dem Verkäufer, im Falle des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag, kein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis zu…
Verlangt ein Käufer nach Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigterweise seinen geleisteten Kaufpreis zurück, kann ihm der Verkäufer die Rückzahlung nicht mit dem Argument verweigern, er müsse zunächst seine -nach Ansicht des Verkäufers unberechtigten- schlechten Bewertungen bei Ebay widerrufen. Die spätere Klägerin kaufte bei der späteren Beklagten über Ebay ein gebrauchtes Notebook zum Preis von 1214 Euro. […]