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Die Klausel in AGB „Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig“ ist wettbewerbswidrig und abmahnfähig.

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.01.2008 (Az.: 5 W 344/07) entschieden, dass die Teillieferungs- und Teilabrechnungsklausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen (§323 Abs. 1, Abs. 4 BGB) unvereinbar ist und gegen das Klauselverbot in § 309 Nr. 2 a BGB verstößt. Das Gericht begründet die Unwirksamkeit der Klausel wie folgt: „Dann können […]