„Le-Pliage“-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden…
Dortmunder Einzelhändlerin darf keine Handtaschen verkaufen, die Handtaschen der „Le-Pliage“-Serie des französischen Herstellers Longchamp ähnlich sehen. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 16.06.2015 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund abgeändert. Der klagende französische Hersteller vertreibt über ein deutsches Tochterunternehmen unter der Bezeichnung „Le-Pliage“ seit langen Jahren Taschen in verschiedenen Formen und Farben. Eine Tasche dieser […]