Landgericht Magdeburg: Bei einer Zwangsversteigerung im Internet sind die den Verbraucher schützenden gesetzlichen Vorschriften nicht anwendbar…
…allerdings muss die Ware vom Gerichtsvollzieher ordnungsgemäß verpackt dem Transportunternehmen übergeben werden. Die 10. Zivilkammer des Landgerichts hat mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 24.11.2011 entschieden, dass es zu dem Amtspflichten eines Gerichtsvollziehers gehört, eine über die Internetplattform www.justiz-auktion.de versteigerte Ware ordnungsgemäß verpackt an das Transportunternehmen zu übergeben. Eine weitergehende Haftung für eine Beschädigung beim Transport […]