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Neuer Beitrag von RA Robbel – DSGVO aktuell – Auftragsverarbeitung oder nicht?

6. August 2019|inAllgemein, Datenschutzrecht, Kanzlei-News|RA Rainer Robbel

Rechtsanwalt Rainer Robbel hat einen neuen Beitrag auf dem juristischen Portal MKG-Online mit dem Titel „DSGVO aktuell – Auftragsverarbeitung oder nicht?“ veröffentlicht.

In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen, in welchen Fällen eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch beauftragte externe Dienstleister eine Auftragsverarbeitung i.S.v. Art. 4 Nr. 8, 28 DSGVO darstellt und in welchen Fällen keine Auftragsverarbeitung vorliegt. Wird ein Auftragsverhältnis von den Parteien fälschlicherweise als Auftragsverarbeitung gehandhabt und auch nach außen gelebt, verstoßen die Parteien regelmäßig gegen datenschutzrechtliche Pflichten der DSGVO. Im Worst Case kann dies zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Für die Praxis besteht daher oftmals Klärungsbedarf, welches Auftragsverhältnis als Auftragsverarbeitung i.S.v. Art. 4 Nr. 8, 28 DSGVO ausgestaltet werden muss und in welchen Fällen eine eigene Verantwortlichkeit des Dienstleisters besteht. 


Den vollständigen Beitrag finden Sie auf dem Portal MKG-Online unter dem folgenden Link:

https://mkg-online.de/2019/08/05/unschuldiger-whistleblower-oder-krimineller-hacker/

Gastbeitrag von RA Rainer Robbel

Unser Kollege Rainer Robbel ist als Rechtsanwalt sowie als ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.) und Datenschutzauditor (Bitkom-zert.) unserer Partnerkanzlei ETL Rechtsanwälte in Köln für Unternehmen tätig.

  • +49 (0)221 880 40 60
  • rainer.robbel@et.de
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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
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Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
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