AG Bielefeld: Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz kann verwirken…
In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung (Urteil vom 20. August 2008; AZ: 15 C 297/08) hat das AG Bielefeld entschieden, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers verwirken kann, wenn der Verbraucher in etwa ein halbes Jahr lang nicht reagiert, nachdem der Verkäufer zeitnah nach Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher mit diesem in Kontakt tritt, um die Einzelheiten der Rückgabe zu klären.
„Dem Kläger steht kein Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des gekauften Klimagerätes zu. Zwar hat der Kläger von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht rechtzeitig per E-Mail vom 24.08.2007 Gebrauch gemacht. Der Kläger hat sein daraus resultierendes Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages jedoch verwirkt, weil er nach der anschließenden Korrespondenz über die Art und Weise der Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf die E-Mail-Mitteilung der Beklagten vom 05.09.2007, er könne die von der Beklagten übersandte Paketmarke auch noch nach 3 Tagen nutzen fast ein halbes Jahr lang nicht reagiert hat. Mangels anderweitiger Darlegung seitens des Klägers ist davon auszugehen, dass der Kläger sich hierauf erstmals mit E-Mail vom 26.02.2008 gemeldet hat.“
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„Es wäre Sache des Klägers gewesen, nach Erhalt der E-Mail der Beklagten vom 05.09.2007 entweder das gekaufte Klima-Gerät zurückzusenden mit der übermittelten Paket-Marke oder – falls dies nicht möglich gewesen sein sollte – mit der Beklagten Kontakt aufzunehmen zwecks Vereinbarung einer anderen Übergabeform. Die Beklagte durfte zu Recht davon ausgehen, dass sie das Klima-Gerät zeitnah im Zusammenhang mit dem erklärten Widerruf Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises zurück erhalten würde. Indem der Kläger fast ein halbes Jahr lang nicht reagiert hat, hat er das ihm zustehende Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verwirkt.”
Fazit: Zur Abwechslung mal eine äußerst unternehmerfreundliche Entscheidung. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob andere Gerichte zukünftig die Ansicht des AG Bielefeld teilen werden.
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