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Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Böhmermann…

10. Juli 2016/in Allgemein, Medien- und Presserecht/von RA Jens Reininghaus

(324 O 255/16) Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip ErdoÄŸan eine einstweilige Verfügung gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann erlassen. Gegenstand des Antrags sind die als Gedicht unter dem Titel „Schmähkritik“ dargebotenen Äußerungen Böhmermanns aus der Sendung „Neo Magazin Royale“ vom 31. März 2016. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem Antrag teilweise stattgegeben und Böhmermann die Äußerung bestimmter Passagen des Gedichts untersagt, die ErdoÄŸan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen muss. Diese Textpassagen sind im Anhang zu dieser Mitteilung in kursiv-roter Schrift gekennzeichnet und eingerückt. Hinsichtlich der übrigen Teile des Gedichts (im Anhang in Normalschrift abgedruckt) hat das Gericht den Antrag ErdoÄŸans zurückgewiesen.

Der Entscheidung liegt eine Abwägung zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers zugrunde. Als Satire vermittle das angegriffene Gedicht ein Zerrbild von der Wirklichkeit, mit der sich der Antragsgegner mithilfe des Gedichts auseinandersetze. Bei dieser Kunstform, der Übertreibungen und Verzerrungen wesenseigen seien, müsse für die rechtliche Beurteilung zwischen dem Aussagegehalt und dem vom Verfasser gewählten satirischen Gewand, der Einkleidung, unterschieden werden. Zudem seien die konkrete Präsentation und der Zusammenhang zu berücksichtigen, in den das Gedicht gestellt worden sei. In Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung oder eine Formalbeleidigung handele bzw. die Menschenwürde angetastet werde.

Diese Grenze sei nach Auffassung der Kammer durch bestimmte Passagen des Gedichts überschritten worden, die schmähend und ehrverletzend seien. Zwar gelte für die Einkleidung eines satirischen Beitrages ein großzügiger Maßstab, dieser berechtige aber nicht zur völligen Missachtung der Rechte des Antragstellers. Durch das Aufgreifen rassistisch einzuordnender Vorurteile und einer religiösen Verunglimpfung sowie angesichts der sexuellen Bezüge des Gedichts überschritten die fraglichen Zeilen das vom Antragsteller hinzunehmende Maß.

Die übrigen Teile setzten sich dagegen in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen Vorgängen in der Türkei auseinander. Der Antragsteller trage als Staatsoberhaupt politische Verantwortung und müsse sich aufgrund seines öffentlichen Wirkens selbst harsche Kritik an seiner Politik gefallen lassen. Hinzunehmen sei auch, dass der Antragsgegner sich in satirischer Form über den Umgang des Antragstellers mit der Meinungsfreiheit lustig mache.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist nicht rechtskräftig. Der Antragsgegner kann gegen die Unterlassungsverfügung Widerspruch einlegen, über den mündlich zu verhandeln wäre. Der Antragsteller kann gegen die teilweise Zurückweisung seines Antrages sofortige Beschwerde einlegen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.

Anhang: 

Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident.

Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner.

Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt.

Am liebsten mag er Ziegen ficken

und Minderheiten unterdrücken,

…1

Kurden treten, Christen hauen

und dabei Kinderpornos schauen.

Und selbst abends heisst‘s statt schlafen, Fellatio mit hundert Schafen.

Ja, Erdogan ist voll und ganz,

ein Präsident mit kleinem Schwanz.

…1

Jeden Türken hört man flöten,

die dumme Sau hat Schrumpelklöten. Von Ankara bis Istanbul

weiß jeder, dieser Mann ist schwul, pervers, verlaust und zoophil – Recep Fritzl Priklopil.

Sein Kopf so leer wie seine Eier, der Star auf jeder Gangbang-Feier.

Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,

das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2016-07-10 14:03:142021-01-31 12:10:46Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Böhmermann…
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