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LG Hamburg: 10.000,00 EUR Streitwert für Verfügungsverfahren wegen der öffentlichen Zugänglichmachung eines Filmes sind angemessen…

11. Januar 2011/in Allgemein, Urheberrecht/von RA Jens Reininghaus

Das LG Hamburg bekräftigt in dieser Entscheidung nochmals seine Rechtsansicht, dass für ein Verfügungsverfahren wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung eines Films über eine p2p-Tauschbörse, welcher sich erst wenige Wochen auf dem Markt befindet, ein Streitwert in Höhe von 10.000,00 EUR angemessen und maßvoll sein soll.

Beachte: Bei einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 EUR beträgt das Prozesskostenrisiko für die 1. Instanz insgesamt 3.528,00 EUR und für eine (mögliche) 2.Instanz nochmals 4.070,00 EUR. Insofern sollte eine Abmahnung aufgrund der öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken stets äußerst ernst genommen werden. Wird die Abmahnung einfach ignoriert, besteht die Gefahr, dass der abmahnende Rechteinhaber eine auf Unterlassung gerichtete einstweilige Verfügung bei Gericht erwirkt und dadurch erhebliche Kosten entstehen, welche im Ergebnis – auch im Falle des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung – von dem Verlierer des Verfügungsverfahrens zu tragen sind.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2011-01-11 21:19:012021-01-31 12:11:56LG Hamburg: 10.000,00 EUR Streitwert für Verfügungsverfahren wegen der öffentlichen Zugänglichmachung eines Filmes sind angemessen…

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