• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Instagram
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Oberlandesgericht Köln verbietet Unitymedia Hessen mit isolierten Zitaten aus fremden Testergebnissen zu werben…

23. Dezember 2009/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

Das Oberlandesgericht Köln hat dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen GmbH & Co KG mit einem heute verkündeten Urteil bestimmte Werbeaussagen verboten (Az. 6 U 90/09). In einem Faltblatt hatte Unitymedia im Februar 2008 mit Testergebnissen geworben, die zuvor in Computerzeitschriften publiziert worden waren, wie zum Beispiel „Computer Bild hat gemessen: Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2.000, 6.000 und 16.000) hinweg liegt Unitymedia vorn“ oder „In unserem Test hatten die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen.“

Die Deutsche Telekom AG, die ebenfalls Internetzugangsdienstleistungen anbietet, hatte die genannten und weitere Werbeaussagen als irreführend beanstandet und auf Unterlassung geklagt.

Der Telekom wurde im Berufungsverfahren jetzt überwiegend Recht gegeben. Die Werbeaussage „Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2000, 6000 und 16.000) hinweg liegt Unitymedia vorn“ sei irreführend, weil dem Verbraucher entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten eine überregionale Verfügbarkeit des Angebots und ein Spitzenplatz gerade der Unitymedia Hessen bei allen Anschlussgeschwindigkeiten suggeriert werde. Wer sein Angebot auf einige örtlich begrenzte Ballungsräume beschränke, könne nicht den Spitzenplatz im Deutschland-Durchschnitt für sich beanspruchen, zumal es gerade im ländlichen Bereich wegen größerer Entfernungen schwieriger sei, hohe DSL-Übertragungsgeschwindigkeiten zu erzielen.

Auch die weitere Aussage, wonach die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen haben, sei als isoliertes Zitat aus dem Testergebnis irreführend: Untiymedia habe im Test unter keinem Gesichtspunkt zu den Anbietern mit den „schnellsten Leitungen“ gehört, sondern habe sich in der Rubrik „Geschwindigkeit“ mit den Ergebnissen ihres Produkts eher im Mittelfeld der Anbieter von „DSL-Alternativen“ bewegt.

Als irreführend beanstandete der Zivilsenat schließlich auch die Aussage: „Nicht nur preislich, auch technisch bietet Internet übers TV-Kabel einige Vorteile: So sind die Reaktionszeiten (Ping) deutlich fixer, was Online-Gamern und Ebay-Nutzern Vorteile bringt.“ Damit werde zumindest bei einem Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher den unzutreffende Eindruck erweckt, das Produkt der „Internet übers TV-Kabel“ anbietenden Unitymedia sei „fixer“ als die Produkte aller getesteten Konkurrenten. Dies sei aber schon deshalb nicht richtig, weil 3 Wettbewerber bessere „Ping“-Werte erzielt hätten.

Die Revision gegen das heutige Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen; beide Parteien können allerdings binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.

Die Entscheidung ist in etwa zwei Wochen im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.


Wir helfen Ihnen unlautere geschäftliche Handlungen zu unterbinden…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2009-12-23 06:48:472021-01-31 12:13:07Oberlandesgericht Köln verbietet Unitymedia Hessen mit isolierten Zitaten aus fremden Testergebnissen zu werben…
Das könnte Dich auch interessieren
Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet erneut über die urheberrechtliche Zulässigkeit der verkürzten Wiedergabe von Buchrezensionen (Fall "perlentaucher.de")…
LG München I: Etwaige Urheberrechte an NS-Zeitungen aus den Jahren 1933 – 1938 sind abgelaufen…
Bundesgerichtshof entscheidet im Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher…
Oberlandesgerichts Oldenburg: Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig…
Vorsicht bei Zitaten aus urheberrechtlich geschützten Werken – Oberlandesgericht Köln verbietet Theaterinszenierung mit Kinski-Zitaten…
OLG Köln zur urheberrechtlichen Schranke der Berichterstattung über Tagesereignisse und das Zitatrecht…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
LG München I zur Frage, wann für ein Arzneimittel mit dem Zusatz “akut”...VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebühren für Internet-PC…
Nach oben scrollen