Fortschritt für das internationale Urheberrecht: EU-Mitglieder ratifizieren WIPO-Internetverträge…
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben heute gemeinsam zum Schutz der Kreativen zwei wichtige internationale Verträge der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) ratifiziert. Die Botschafter der Mitgliedstaaten der EU übergaben in einer feierlichen Stunde in Genf Francis Gurry, dem Generaldirektor der WIPO, die Ratifikationsurkunden. Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Heute ist ein wichtiger Tag für das internationale Urheberrecht. Mit der Ratifikation der Verträge macht Deutschland im Schulterschluss mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch international deutlich, wie wichtig der Schutz des geistigen Eigentums ist. Gerade das Beispiel Google Book Settlement zeigt die Bedeutung und den Bedarf nach internationalen Standards im Urheberrecht. In Deutschland haben wir die Vorgaben der Verträge schon umgesetzt. Mit dem Ersten Korb, dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, wurde das deutsche Urheberrecht 2003 den Vorgaben der WIPO-Verträge und der gemeinschaftsrechtlichen Info-Richtlinie angepasst. Jetzt gilt es, das Urheberrecht in Deutschland entschlossen weiterzuentwickeln, um auch künftig ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des geistigen Eigentums zu gewährleisten.
Zu den heute ratifizierten Verträgen im Einzelnen:
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben heute den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty – WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WIPO Performances and Phonogram Treaty – WPPT) ratifiziert. Beide Verträge ergänzen die bestehenden internationalen Verträge auf dem Gebiet des Urheberrechts, insbesondere das so genannte Rom-Abkommen von 1961 und die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ), die in ihrer ursprünglichen Fassung bereits aus dem Jahre 1886 stammt. Der WCT passt das internationale Urheberrecht an die neuen technischen Entwicklungen an, vor allem an die digitale Technologie und die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Der WPPT schützt die Rechte der ausübenden Künstler – wie Sänger und Musiker – und der Tonträgerhersteller. Die Info-Richtlinie (Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vom 22. Mai 2001) hatte den gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Umsetzung der heute ratifizierten Verträge in den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben.
Die beiden internationalen Abkommen waren bereits am 6. März 2002 bzw. am 20. Mai 2002 mit der Hinterlegung der jeweils 30. Ratifikationsurkunde in Kraft getreten. Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren damals dem Vertrag noch nicht beigetreten. Der Rat der Europäischen Union hatte zuvor beschlossen, dass alle Mitgliedstaaten die Verträge gemeinsam ratifizieren sollten. Daher erfolgte die Hinterlegung der Urkunden erst heute – nachdem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihr Urheberrecht den Vorgaben der Info-Richtlinie und der beiden WIPO-Verträge angepasst und damit die formalen Voraussetzungen für die Ratifikation erfüllt haben. Deutschland hat die Vorgaben der Info-Richtlinie bereits im Jahr 2003 durch den sogenannten Ersten Korb, dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, umgesetzt.
Weitere Informationen zum Urheberrecht finden Sie unter www.bmj.de/urheberrecht.
Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…Professionelle anwaltliche Unterstützung…