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Adresshandel verstieß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Ein schlechtes Geschäft machte ein sogenannter „Adresshändler“, der von einem in Insolvenz befindlichen anderen Adresshändler eine Liste zahlreicher natürlicher Personen mit Name, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse gekauft hatte…

Vertrag über den Verkauf von Adressdaten kann unwirksam sein, sofern keine wirksamen Einwilligungen der Inhaber der Adressdaten eingeholt wurden…

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 24.01.2018, Az. 13 U 165/16, entschieden, dass ein Vertrag über den Handel mit Adressen unwirksam und damit nichtig ist, sofern keine wirksamen Einwilligungen der betroffenen Inhaber der Adressdaten für den vertraglich vorgesehen Verwendungszweck eingeholt wurde. Eine Einwilligung nach dem BDSG sei nur wirksam, wenn „sie auf der […]