AG München: Besteht ein erkennbares Missverhältnis zwischen Preis und angebotener Leistung, ist es rechtsmissbräuchlich, sich auf den abgeschlossenen Vertrag zu berufen…
Im Dezember 2008 buchte der spätere Kläger über das Internet eine Pauschalreise nach Dubai für die Zeit von Ende April bis Mitte Mai 2009 für zwei Personen. Der Reisepreis sollte insgesamt 1392 Euro betragen. Auf diesen zahlte der Urlauber 282 Euro an. Regulär hätte die Reise allerdings 4726 Euro gekostet, deshalb weigerte sich das Reiseunternehmen auch, […]