Die Auskunft eines Resellers über Name und Adresse eines Anschlussinhabers ist verwertbar…
Der BGH hat in einem Filesharing-Verfahren mit Urteil vom 11.07.2017 entschieden, dass die Auskunft eines Resellers über den Namen und die Adresse eines Anschlussinhabers auch dann verwertbar ist, wenn im Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG lediglich der Netzbetreiber, nicht aber der Reseller, beteiligt war. Für die Auskunft des Netzbetreibers habe eine richterliche Gestattung […]