OLG Karlsruhe: Für den bloßen Erwerb preisgebundener Arzneimittel dürfen Apotheken keine “Bonus-Taler” an Kunden abgeben…
Der Kläger ist ein eingetragener Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die Beklagten sind Inhaber zweier Apotheken. Die Beklagten werben in der öffentlichen Presse mit der Ausgabe von sogenannten D.-Talern, die zum Bezug von Waren des täglichen Bedarfs wie Pralinen, Kaffeebecher, Reisewecker berechtigen und auch in bestimmten anderen Geschäften, z. B. bei Tankstellen, als Zahlungsmittel akzeptiert […]