Unzulässige Werbung mit “deutsche Markenkondome“ – Oberlandesgericht Hamm hält an seiner Rechtsprechung fest…
Werbeaussagen zum Vertrieb von Kondomen als “made in germany“, “deutsche Markenware“ oder “deutsche Markenkondome“ sind irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattgefunden haben. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 13.03.2014 entschieden und damit die Rechtsprechung seines in einer einstweiligen Verfügungssache am 20.11.2012 gesprochenen […]