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Kein Ehrschutz gegen rechtswidrige Äußerungen im engsten Familienkreis…

Im engsten Familienkreis gibt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Bereich vertraulicher Kommunikation der dem Ehrenschutz vorgeht (sogenannte „beleidigungsfreie Sphäre“). Damit soll ein persönlicher Freiraum gewährt werden, in dem man sich mit seinen engsten Verwandten frei aussprechen kann, ohne eine gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Das OLG Frankfurt am Main hat nach diesen Grundsätzen Ansprüche eines […]