OLG Hamm: Vorsicht beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen…
Nichtbauartgenehmigte Fahrzeugteile im Sinne von § 22a Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden, wenn die objektive Möglichkeit besteht, dass sie in Deutschland und damit im Geltungsbereich der StVZO verwendet werden. Ein Hinweis im Angebot, nach dem ein angebotenes Teil nicht für den Straßenverkehr zugelassen sei und nicht der StVZO entspreche, schließt diese Verwendungsmöglichkeit nicht aus. […]