Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern…
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Hotels der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen muss, wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine Zimmerantenne empfangen können. Die Klägerin ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- […]