Designschutz: Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster als rechtsgültig anzusehen, wenn sein Inhaber angibt, inwiefern es Eigenart aufweist…
Die Eigenart ist nicht durch Vergleich mit möglichen Kombinationen von Elementen von verschiedenen älteren Geschmacksmustern, sondern durch Vergleich mit einem oder mehreren individuellen, der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Geschmacksmustern zu prüfen. Die Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster bestimmt, dass (eingetragene oder nicht eingetragene) Geschmacksmuster auf Unionsebene geschützt sind, wenn sie neu sind (Fehlen jeder früheren Offenbarung) und Eigenart […]