EuGH: Eine Marke, die die geografische Angabe „Cognac“ enthält, kann nicht für eine Spirituose eingetragen werden, die nicht unter diese Angabe fällt…
Die gewerbliche Verwendung einer solchen Marke würde die geschützte Angabe beeinträchtigen. Nach der Verordnung zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen können der Name eines Landes, einer Region oder eines Orts, aus dem eine Spirituose stammt, als geografische Angabe eingetragen werden, wenn die Qualität, der Ruf oder andere Merkmale der Spirituose im Wesentlichen ihrem geografischen Ursprung […]