Die Bewerbung von Bier mit dem Begriff „bekömmlich“ ist unzulässig…
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.05.2018 die Werbung einer Brauerei mit „Wohl bekomms!“ verboten. Bei dieser Werbung handele es sich um eine sogenannte „gesundheitsbezogene Angabe“, welche nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent auch in der Werbung für diese Getränke verboten ist. Eine […]