Google darf bisherige Vertragsklauseln nicht weiterverwenden…
Der Internetanbieter Google darf bestimmte vorformulierte Vertragsklauseln aus den Nutzungsbedingungen für Dienste, der Datenschutzerklärung sowie den Vereinbarungen über die Nutzung eines Marktplatzes im Internet nicht weiterverwenden oder sich darauf berufen. Dies hat das Landgericht Berlin in einem am 19. November 2013 verkündeten Urteil entschieden und Google auf Antrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zu […]