Online-Videorekorder dürfen Fernsehsendungen nur mit Lizenz der Sendeunternehmen aufnehmen und weiterverbreiten…
Der Europäische Gerichtshof hat es einem Anbieter eines Online-Videorekorders verboten, Programme von Sendeunternehmen ohne Erlaubnis aufzunehmen und über das Internet seinen Kunden zur Verfügung zu stellen. Die ursprüngliche Übertragung durch den Fernsehsender einerseits und die Verbreitung durch den Anbieter des Online-Videorekorders andererseits führe unter unterschiedlichen technischen Bedingungen nach einem unterschiedlichen Verfahren zur Verbreitung der Werke. […]