BGH: Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen notwendig…
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18.12.2008 entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht. Die Beklagte bietet das Musikstück „Rock my life“ als Klingelton für Mobiltelefone an. Der Kläger ist der Komponist dieses Werkes. Der Kläger hat […]