Immobilienanzeigen – OLG Hamm klärt Informationspflichten im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung…
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Verkäufer, Vermieter oder Verpächter einer Immobilie mit Energieausweis im Rahmen einer Immobilienanzeige die gemäß § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) erforderlichen Pflichtangaben mitteilen müssen. Eine Immobilienanzeige ohne die erforderlichen Pflichtangaben sei ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Weitere Informationen über Abmahnungen, Risiken und Reaktionsmöglichkeiten… weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser […]