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Die Panoramafreiheit bezieht sich auch auf Werke die nicht ortsfest sind und sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befinden…

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.04.2017 (Az. I ZR 247/15) entschieden, dass die Panoramafreiheit in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG auch für Werke gilt die zwar nicht ortsfest sind, sich jedoch bestimmungsgemäß im öffentlichen Raum befinden. Erfasst von der Panoramafreiheit werden damit etwa Werke auf Fahrzeugen. Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum […]