OLG Düsseldorf: „Statt 49,99 Euro nur 19,99 Euro“ ist nicht irreführend…
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass nicht irreführend geworben werde, wenn neben dem Verkaufspreis ein durchgestrichener, früher verlangter Verkaufspreis angegeben werde. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Internet-Schuhhändler für Markenschuhe mit „Statt 49,99 Euro nur 19,99 Euro“ geworben. Ein anderer Internethändler hatte hiergegen geltend gemacht, es sei nicht klar, um was […]