Ein Anschlussinhaber muss den Täter einer Rechtsverletzung benennen, wenn er die eigene Haftung vermeiden will…
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.03.2017 entschieden, dass ein Anschlussinhaber zwar nicht verpflichtet ist, die Internetnutzung seines Ehegatten zu dokumentieren und dessen Computer auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen, sofern er aufgrund illegaler Filesharing-Aktivitäten über seinen Internetanschluss abgemahnt wird. Erfährt der Anschlussinhaber jedoch den Namen des Familienmitglieds, welcher die Rechtsverletzung begangen hat, muss […]