OLG Köln: Vertragsklauseln, die eine Aushändigung von Postsendungen an Nachbarn ohne Benachrichtigung des Empfängers vorsehen, sind gegenüber Verbrauchern unwirksam…
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Ersatzzustellung durch Aushändigung von Briefen und Paketen an Hausbewohner und Nachbarn ermöglicht, ohne zugleich eine Benachrichtigung des Empfängers der Sendung vorzusehen, in einem am 2. März 2011 verkündeten Urteil als unwirksam angesehen. Das Oberlandesgericht hat einen Verstoß der Klausel gegen § […]