Hersteller von Luxuswaren dürfen Vertrieb ihrer Waren über Plattformen wie Amazon und ebay vertraglich verbieten…
Mit Urteil vom 06.12.2017 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Anbieter von Luxuswaren es seinen Vertragshändlern verbieten kann, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Sofern die Auswahl der Vertragshändler anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die vom Hersteller einheitlich festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden und die vertraglich vereinbarten […]