VGH schützt erstmals private Sportwetten-Anbieter…
Etappensieg für private Sportwettenanbieter: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und sich im Streit um das staatliche Glücksspielmonopol erstmals auf die Seite von Wettbüros gestellt. Die Behörden dürfen nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss privaten Wettbüros vorerst nicht mehr verbieten, Wetten bei ausländischen Anbietern zu vermitteln (Az.: 6 S 1695/11).
«Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols ist derzeit offen», begründete das Gericht den Beschluss. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte vergangenes Jahr das Glücksspielmonopol in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt.
Geklagt hatte ein privates Wettbüro aus dem Kreis Göppingen (Baden-Württemberg), das über das Internet Sportwetten an einen österreichischen Anbieter vermittelt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe – landesweit zuständig für die Genehmigung – hatte es dem Büro untersagt, in Baden-Württemberg Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln oder dafür zu werben, und sich auf das staatliche Sportwettenmonopol berufen.
Das Regierungspräsidium hatte zur Begründung angegeben, dass das Wettbüro keine Erlaubnis besitze und diese wegen das Verbots von Glücksspielen im Internet auch nicht erhalten könne. Das genügte dem VGH nicht. Die Behörde habe individuelle Gesichtspunkte «nicht hinreichend» berücksichtigt, so die Richter.
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