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AG München zur Rechtslage von Videoüberwachung in der Nachbarschaft

15. Dezember 2023|inBild- und Fotorecht|RA Jens Reininghaus

Die Antragstellerin beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die eine sog. Wildüberwachungskamera auf ihrer Terrasse aufgestellt hatte, welche die Terrasse oder den Garten der Antragstellerin erfassen konnte.

Der Aufforderung durch die Antragstellerin im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens, die Kamera zu entfernen, kam die Antragsgegnerin nicht nach. Sie verweigerte dies mit der Begründung, dass es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern um eine sogenannte Wild-Kamera handeln würde. Es ginge ausschließlich um die Kontrolle des eigenen Gartens. Daraufhin beantragte die Antragstellerin eine einstweilige Unterlassungsverfügung im Eilverfahren.

Das Amtsgericht München erließ die beantragte einstweilige Verfügung und untersagte der Antragsgegnerin, die Kamera aufzustellen oder eine vergleichbare Kamera zu installieren. Das Gericht bestätigte die Verfügung nach einem Widerspruch der Antragsgegnerin mit Urteil vom 01.02.2023 und stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des BGH zum Persönlichkeitsrecht bei Videoüberwachungsmaßnahmen in der Nachbarschaft (VI ZR 176/09).

Das Urteil ist rechtskräftig.


Die Pressemitteilung des AG München im Volltext: Pm(43) – 231211 – Streit um Kamera auf Nachbargrundstück – Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

Rechtsprechung des BGH zum Persönlichkeitsrecht bei Videoüberwachungsmaßnahmen in der Nachbarschaft (VI ZR 176/09).

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RA Jens ReininghausTel. 0221 / 8804060https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/online-rechtsberatung/–Kontakt
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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

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Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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