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AG München: Dynamisch zugeteilte IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten

14. Oktober 2008/in Allgemein, Datenschutzrecht/von RA Jens Reininghaus

Die Beklagte betreibt ein Internetportal und registriert die IP-Adressen der Nutzer in sogenannten Log-Files über den jeweiligen Nutzungsvorgang hinaus. Der Kläger vertrat nun die Ansicht, dass es sich hier um eine Datenschutzverletzung handelt und verlangte Unterlassung der Speicherung seiner IP-Adresse von der Beklagten. Die in den Log-Files gespeicherten IP-Adressen könnten einen Internetanschluss und damit einer konkreten Person zugeordnet werden.

Mit Urteil vom 30.09.2008 (Az.:133 C 5677/08) hat das AG München die Klage abgewiesen und der Ansicht des LG Berlin (Urteil vom 06.09.2007; Az. 23 S 3/07) – bei IP-Adressen handele es sich um personenbezogene Daten – eine Absage erteilt:

„Anders als vom Amtsgericht Berlin entschieden, sind nach hiesiger Auffassung dynamische IP-Adresse keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

Nach diesseitiger Auffassung stellen die IP-Adressen deswegen keine personenbezogenen Daten dar, weil ihnen die notwendige Bestimmbarkeit fehlt. Bestimmbarkeit ist dann gegeben, wenn die datenspeichernde Stelle die hinter der Einzelangabe stehende Person mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen kann (vgl. Gola/Schunerus, BDSG, § 3 Rdnr. 10).

IP-Adressen werden durch den von der Beklagten verschiedenen sogenannten Access-Provider zeitlich begrenzt an Kunden vergeben, der Access-Provider kann über die Bestandsdaten auch später den entsprechenden Nutzer ermitteln.

Diese Möglichkeit steht der Beklagten nicht ohne weiteres zu. Die Beklagte könnte den Nutzer nur mit Hilfe des Access-Provider ermitteln, der aber mangels Rechtsgrundlage den Betreiber eines Internetportals diese Angaben nicht zur Verfügung stellen darf. Die theoretisch mögliche, aber illegale Möglichkeit einer Identifikation des Nutzers durch den Access-Provider und Weitergabe der Daten an die Beklagte als Portalbetreiber kann vorgeschilderter Definition der Bestimmbarkeit der personenbezogenen Daten nicht entsprechen. Eine solch illegale Handlung kann kaum als normalerweise und großen Aufwand durchzuführende Methode angesehen werden.

Dynamische IP-Adressen können daher für einen Betreiber eines Internetportals keine personenbezogenen Daten darstellen.“


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https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-markenrechte.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2024/09/HR-Anwalt.jpg RA Jens Reininghaus2008-10-14 06:54:372021-01-31 12:05:19AG München: Dynamisch zugeteilte IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten
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