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Multi-Level-Marketing-Unternehmen haftet für Spam-Mails seiner Vertriebspartner.

25. März 2007/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 09.03.2007 (Az.: 15 O 169/07) entschieden, dass ein Multi-Level-Marketing-Unternehmen für Spam-Mails seiner Vertriebspartner als Mitstörer haftet.

In ihrem Urteil beziehen sie sich ausdrücklich auf die eigene Entscheidung vom 08.02.2006 (Az: 15 O 710/05).


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-03-25 18:19:532021-01-31 12:13:17Multi-Level-Marketing-Unternehmen haftet für Spam-Mails seiner Vertriebspartner.
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