Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung vorsehen…
Als „fakultative Zusatzleistung” kann eine Reiserucktrittsversicherung nur in der Weise angeboten werden, dass eine ausdrückliche Annahme erforderlich ist („Opt-in”). Die Verordnung Nr. 1008/2008 soll insbesondere für mehr Transparenz bei den Preisen für Flüge ab Flughafen in der Europäischen Union sorgen. Verkäufer von Flugscheinen müssen stets den „Endpreis” ausweisen, d. h. den Flugpreis sowie alle für […]