Nach Art. 17 Abs. 1 lit. d) DSGVO hat eine betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn sie unrechtmäßig verarbeitet wurden. Nach Art. 17 Abs. 3 lit. a) DSGVO besteht allerdings kein Löschungsanspruch, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information erforderlich ist. Ob dies der Fall ist, bemisst sich anhand einer Gesamtabwägung aller im Einzelfall betroffenen Interessen…