Bilder von Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung fallen unter § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV und sind somit rechtswiedrig…
…wie das OLG Celle mit Beschluss vom 13.02.07 (Az.: 322 Ss 24/07) entschieden hat. Eine unzulässige Bilddarstellung liege inbesondere dann vor, wenn beim Betrachter der Eindruck eines sexuell anbietenden Verhaltens in einer Weise erweckt wird, die dem jeweiligen Alter der dargestellten Person nicht entspricht. Nicht erforderlich ist, dass die minderjährige Person nackt oder auch nur […]