LG Hamburg: 10.000,00 EUR Streitwert für Verfügungsverfahren wegen der öffentlichen Zugänglichmachung eines Filmes sind angemessen…
Das LG Hamburg bekräftigt in dieser Entscheidung nochmals seine Rechtsansicht, dass für ein Verfügungsverfahren wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung eines Films über eine p2p-Tauschbörse, welcher sich erst wenige Wochen auf dem Markt befindet, ein Streitwert in Höhe von 10.000,00 EUR angemessen und maßvoll sein soll. Beachte: Bei einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 EUR beträgt das […]