Filesharing: OLG Frankfurt a.M. spricht Abmahnkosten in Höhe von 229,30 € nach der BGH Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ zu…
Das OLG Frankfurt hat in dem Fall „Sommer unseres Lebens“ den der Bundesgerichtshof zurückverwiesen hatte, den Beklagten zur Unterlassung und zum Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 229,30 EUR verurteilt. Der BGH hat in dieser viel beachteten Entscheidung entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses sein W-LAN mit einer „im Zeitpunkt der Installation des Routers für […]