• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Rechtsanwälte für IT-Recht | Vertragsrecht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Internetrecht
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzlösung für KMUs
    • Schadensersatz bei Datenschutzverstoß
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung wegen der Verletzung von Bildrechten unserer Mandantin

16. Februar 2015|inAllgemein, Bild- und Fotorecht, Kanzlei-News|RA Jens Reininghaus

Unsere Mandantin ist Urheberin eines Bildes, welches der Gegner auf seiner Webseite ohne Erlaubnis unserer Mandantin öffentlich zugänglich gemacht hatte. Daraufhin wurde der Gegner außergerichtlich abgemahnt, woraufhin der Gegner im Mai 2014 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach neuem Hamburger Brauch abgab (Unterlassungserklärung mit unbezifferte Vertragsstrafe, deren Angemessenheit gerichtlich überprüfbar ist), welche durch unsere Mandantin angenommen wurde.

Im August 2014 wurde das Bild unserer Mandantin erneut durch den Gegner auf seiner Webseite öffentlich zugänglich gemacht. Daraufhin haben wir den Gegner im Auftrag unserer Mandantin erneut abgemahnt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer verschärften Sanktion gefordert, welche schließlich durch den Gegner auch abgegeben und durch unsere Mandantin angenommen wurde. Zudem konnte eine angemessene Vertragsstrafe für unsere Mandantin erzielt werden.

Im Oktober 2014 schließlich wurde das Bild unserer Mandantin nochmals durch den Gegner auf einer Webseite öffentlich zugänglich gemacht. Erneut wurde der Gegner abgemahnt, eine erhöhte Vertragsstrafe und die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer nochmals deutlich verschärften Sanktion gefordert. Diese Abmahnung wies der Gegner mit dem Argument zurück, das Bild sei nicht mehr auf seiner Webseite öffentlich zugänglich gewesen.

Nachdem wir sämtliche Beweise gesichert und die neuerliche Rechtsverletzung beweissicher dokumentiert hatten, haben wir eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln beantragt. Das Landgericht Köln hat die einstweilige Verfügung erlassen und dem Gegner gerichtlich verboten, das Bild unserer Mandantin auf seiner Webseite öffentlich zugänglich zu machen. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Gegner auferlegt. Der Gegner hat dann schließlich die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln durch Abgabe einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung anerkannt. Zudem konnte im Nachgang eine nochmals erhöhte Vertragsstrafe für unsere Mandantin sowie angemessener Schadensersatz erzielt werden.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 11.11.2014 können Sie nachfolgend in anonymisierter Form einsehen:

Beschluss_des_LG_Koeln_vom_11.11.2014

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne!

RA Jens ReininghausTel. 0221 / 8804060https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/online-rechtsberatung/–Kontakt
Zurück Zurück Zurück Weiter Weiter Weiter
Ihre Fotorechte wurden verletzt?

Wir unterstützen Sie bei der Verletzung von Fotorechten im Internet und in sonstigen Medien

Das könnte Dich auch interessieren
Amtsgericht Düsseldorf weist Filesharing-Klage gegen unseren Mandanten aufgrund unzuverlässiger Ermittlungssoftware ab…
Landgericht Köln erlässt Unterlassungsverfügung wegen der rechtswidrigen Nutzung eines Videos unserer Mandantin…
LG München I gibt Klage eines Berufsfotografen auf Schadensersatz statt…
Bei einem Fotodiebstahl im nicht-professionellen Bereich ist in der Regel ein Schadensersatz in Höhe von insgesamt 200,00 EUR angemessen…
Verzicht auf Urheberbenennung in AGBs von Fotolia ist wirksam…
Landgericht Köln verbietet die Nutzung eines Bildes unserer Mandantin in einem Veranstaltungsflyer…

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 402842
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Formulare
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Landgericht Düsseldorf verbietet einem Wettbewerber unserer Mandantschaft den Werbetext eines Werbevideos in einem eigenen Werbevideo zu nutzen… Link to: Landgericht Düsseldorf verbietet einem Wettbewerber unserer Mandantschaft den Werbetext eines Werbevideos in einem eigenen Werbevideo zu nutzen… Landgericht Düsseldorf verbietet einem Wettbewerber unserer Mandantschaft den...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen