Neue IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand…
Rechtzeitig zum Beginn der CeBIT treten neue IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand in Kraft.
Nach intensiven Abstimmungen haben eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verabschiedet. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. Daneben bleibt weiterhin der EVB-IT Systemvertrag anwendbar.
Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, erklärten übereinstimmend, dass mit dem Systemlieferungsvertrag eine Lücke bei der Beschaffung von IT-Systemen geschlossen und die Voraussetzung für einen rechtssicheren Einkauf und ein transparentes Vergabeverfahren geschaffen werde. Beide hoffen auf eine breite Akzeptanz des EVB-IT-Systemlieferungsvertrages bei öffentlicher Hand und Wirtschaft.
Die Politik erarbeitet seit vielen Jahren Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen („Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ – EVB-IT) und stimmt diese mit dem BITKOM ab. Angesichts der Summen, welche die öffentliche Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert, kommt diesen Einkaufsbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die Vertragsmuster sind für die Bundesbehörden verbindlich. Auch Länder und Kommunen wenden die Regelungen überwiegend an.
Die neuen Vertragsmuster stellen für die öffentliche Hand und für die Wirtschaft insgesamt eine große Entlastung dar, da es sich um ausgewogene und praxistaugliche Regelungen handelt.
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