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OLG Düsseldorf untersagt Kündigungsbutton auf Webseite

5. Juni 2024|inAllgemein, IT-Recht|RA Jens Reininghaus

Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat einer Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbandes gegen ein Versorgungsunternehmen stattgegeben. Dem Unternehmen wurde untersagt, eine Online-Kündigungsfunktion bereitzustellen, die nur nach Eingabe von Benutzerdaten oder Vertragsinformationen erreichbar ist.

Der Kündigungsprozess des Unternehmens verstoße gegen § 312k Abs. 2 S. 3 BGB. Die Bestätigungsseite war zu komplex aufgebaut und nicht gemäß den gesetzlichen Anforderungen „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich“ gestaltet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde zugelassen, da es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 312k BGB gibt.


Diese Entscheidung betont die Wichtigkeit der Verbraucherschutzregelungen und der klaren, einfachen Gestaltung von Kündigungsprozessen gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Internet. Jeder Betreiber einer Online-Präsenz mit Kündigungsfunktionen ist gut beraten, den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und seine Webseite auch im Übrigen rechtlich prüfen zu lassen, um vor kostspieligen Abmahnungen geschützt zu sein.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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