• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Anwälte für IT-Recht . Gewerblichen Rechtsschutz . Medienrecht
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Internetrecht
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzlösung für KMUs
    • Schadensersatz bei Datenschutzverstoß
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Bildquellen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Bildquelle: KI-erzeugt Info Info

Löschung von Facebook-Post mit Fehlinformationen

7. Dezember 2024|inAllgemein, Internetplattformen, Medien- und Presserecht|RA Jens Reininghaus

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat am 14.11.2024 ein wegweisendes Urteil zur Löschung von Beiträgen mit Fehlinformationen auf Social-Media-Plattformen (hier: Facebook) gefällt. Im Mittelpunkt stand ein Facebook-Post, der nachweislich Falschinformationen über die Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Covid-19-Impfstoffen enthielt. Die Plattformbetreiberin Facebook hatte den Beitrag gelöscht, nachdem dieser laut Einschätzung führender Gesundheitsbehörden geeignet war, Impfverweigerung zu fördern.

Hintergründe des Falls

Der Kläger hatte einen Beitrag zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Covid-19-Impfstoffen auf Facebook geteilt. Der Inhalt stammte aus einem „verschwörungsideologischen Kanal“ und enthielt mehrere widerlegte Behauptungen, etwa über angebliche Nebenwirkungen und die Wirkungslosigkeit der Impfstoffe. Facebook löschte den Post auf Basis der eigenen Nutzungsbedingungen und informierte den Nutzer. Ein Widerspruch des Klägers blieb erfolglos, ebenso wie seine Klage auf erneute Freischaltung des Beitrags vor dem Landgericht und in der Berufung vor dem OLG.

Rechtliche Bewertung

Das OLG Frankfurt stellte klar, dass Facebook im Rahmen der Nutzungsbedingungen berechtigt ist, Beiträge mit erwiesenen Fehlinformationen zu löschen. Entscheidend ist, dass die Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung beitragen. Es genügt, dass die Falschheit plausibel belegt ist; eine absolute wissenschaftliche Sicherheit ist nicht erforderlich. Die Meinungsfreiheit des Nutzers wird nicht verletzt, da das Verbot sich nur auf Tatsachenbehauptungen, nicht aber auf politische Meinungen oder sachbezogene Kritik bezieht.

Bedeutung für Nutzer und Plattformen

Dieses Urteil stärkt die Position von Social-Media-Plattformen im Kampf gegen Desinformation und bestätigt das legitime öffentliche Interesse an der Eindämmung von Falschmeldungen. Nutzer sollten sich bewusst sein, dass Beiträge mit nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen von Plattformen rechtmäßig entfernt werden können.


Empfehlung

Für Nutzer sozialer Netzwerke empfiehlt es sich, vor dem Teilen von Informationen die Quellen sorgfältig zu prüfen und keine Fehlinformationen zu verbreiten. Plattformbetreiber sind dazu berechtigt, falsche Tatsachenbehauptungen von der Plattform zu entfernen, sofern dies im Rahmen der Nutzungsbedingungen geregelt ist.

Sie möchten gegen eine negative Berichtserstattung vorgehen? Forward Forward

Wir schützen Ihren guten Ruf im Internet und in sonstigen Medien

Das könnte Dich auch interessieren
Bildquelle: KI-generiert Zustellung an Facebook in deutscher Sprache ausreichend
Bildquelle: KI-generiert „Gefällt-Mir“-Button von Facebook ist derzeit rechtskonform nicht einsetzbar…
Bildquelle: KI-generiert Anspruch auf Löschung von Facebook-Posts und Konten wegen rechtsverletzender Inhalte
Bildquelle: KI-generiert Bundesregierung darf Facebook-Fanpage trotz Datenschutz-Einwänden weiterbetreiben
Bildquelle: KI-generiert Risiken bei der Nutzung des Facebook-Pixels…
Bildquelle: KI-generiert Wann sind deutsche Gerichte für Klagen gegen X zuständig?

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 402842
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
5.0
Basierend auf 24 Bewertungen
powered by Google
bewerten Sie uns auf
Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Formulare
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Vervielfältigungen von Werken durch Forschungsorganisationen zum KI-Training Link to: Vervielfältigungen von Werken durch Forschungsorganisationen zum KI-Training Vervielfältigungen von Werken durch Forschungsorganisationen zum KI-Traini...Bildquelle: KI-generiert Link to: Ansprüche bei kritischen Äußerungen im Rahmen einer Satire Link to: Ansprüche bei kritischen Äußerungen im Rahmen einer Satire Bildquelle: KI-erzeugtAnsprüche bei kritischen Äußerungen im Rahmen einer Satire
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen