Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat am 14.11.2024 ein wegweisendes Urteil zur Löschung von Beiträgen mit Fehlinformationen auf Social-Media-Plattformen (hier: Facebook) gefällt. Im Mittelpunkt stand ein Facebook-Post, der nachweislich Falschinformationen über die Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Covid-19-Impfstoffen enthielt. Die Plattformbetreiberin Facebook hatte den Beitrag gelöscht, nachdem dieser laut Einschätzung führender Gesundheitsbehörden geeignet war, Impfverweigerung zu fördern.
Hintergründe des Falls
Der Kläger hatte einen Beitrag zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Covid-19-Impfstoffen auf Facebook geteilt. Der Inhalt stammte aus einem „verschwörungsideologischen Kanal“ und enthielt mehrere widerlegte Behauptungen, etwa über angebliche Nebenwirkungen und die Wirkungslosigkeit der Impfstoffe. Facebook löschte den Post auf Basis der eigenen Nutzungsbedingungen und informierte den Nutzer. Ein Widerspruch des Klägers blieb erfolglos, ebenso wie seine Klage auf erneute Freischaltung des Beitrags vor dem Landgericht und in der Berufung vor dem OLG.
Rechtliche Bewertung
Das OLG Frankfurt stellte klar, dass Facebook im Rahmen der Nutzungsbedingungen berechtigt ist, Beiträge mit erwiesenen Fehlinformationen zu löschen. Entscheidend ist, dass die Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung beitragen. Es genügt, dass die Falschheit plausibel belegt ist; eine absolute wissenschaftliche Sicherheit ist nicht erforderlich. Die Meinungsfreiheit des Nutzers wird nicht verletzt, da das Verbot sich nur auf Tatsachenbehauptungen, nicht aber auf politische Meinungen oder sachbezogene Kritik bezieht.
Bedeutung für Nutzer und Plattformen
Dieses Urteil stärkt die Position von Social-Media-Plattformen im Kampf gegen Desinformation und bestätigt das legitime öffentliche Interesse an der Eindämmung von Falschmeldungen. Nutzer sollten sich bewusst sein, dass Beiträge mit nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen von Plattformen rechtmäßig entfernt werden können.
Empfehlung
Für Nutzer sozialer Netzwerke empfiehlt es sich, vor dem Teilen von Informationen die Quellen sorgfältig zu prüfen und keine Fehlinformationen zu verbreiten. Plattformbetreiber sind dazu berechtigt, falsche Tatsachenbehauptungen von der Plattform zu entfernen, sofern dies im Rahmen der Nutzungsbedingungen geregelt ist.