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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Mehrfache negative Bewertungen bei Google sind rechtswidrig

24. März 2021|inAllgemein, Internetplattformen, Kanzlei-News, Medien- und Presserecht|RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Versäumnisurteil vom 24.02.2021 auf den Antrag von RA Jens Reininghaus hin einem Gegner in einem einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, mehrere negative Bewertungen über unseren Mandanten im Internet zu veröffentlichen. Mit Zustellung des Versäumnisurteils wurde das Urteil  wirksam, so dass der Gegner die negativen Bewertungen nunmehr aus dem Google-Profil unseres Mandanten entfernen muss und diese auch nicht erneut im Internet veröffentlichen darf. Verstößt der Gegner gegen das gerichtliche Unterlassungsverbot droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft.

Was war geschehen – Ehemaliger Kunde veröffentlicht mehrere negative Bewertungen bei Google

Ein ehemaliger Kunde unseres Mandanten hatte auf dem Google-Maps-Profil unseres Mandanten mehrere negative Bewertungen veröffentlicht. Die Google-Nutzungsbedingungen geben allerdings vor, dass ein Nutzer ein Unternehmen nicht mehrfach bewerten darf. Nachdem der Nutzer auf eine Abmahnung unserer Kanzlei hin nicht reagiert hat, haben wir beim Landgericht Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Mittels einer einstweiligen Verfügung kann eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Eilverfahren unter Androhung empfindlicher Ordnungsmittel verboten werden.

Landgericht Düsseldorf verurteilt Gegner zur Unterlassung durch Versäumnisurteil

Das Landgericht Düsseldorf hat eine mündliche Verhandlung anberaumt und den Gegner geladen. Nachdem der Gegner in der mündlichen Verhandlung zwar erschienen, aber nicht verhandelt hat, wurde der Gegner durch Versäumnisurteil antragsgemäß verurteilt. Dem Gegner wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR bzw. Ordnungshaft verboten, die negativen Bewertungen über unseren Mandanten im Internet zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsgegner auferlegt.

Empfehlung

Negative Bewertungen bei Google können schnell Rufschädigungen und andere gravierende Folgen für den Betroffenen haben. Neben der Einleitung eines Beschwerdeverfahrens bei Google kann sich der Betroffene in einigen Fällen auch mittels eines gerichtlichen Eilverfahrens effektiv gegen die Veröffentlichung von negative Bewertungen wehren und so Rufschädigungen schnell und effektiv unterbinden. Ein Eilverfahren vor Gericht ist in aller Regel allerdings nur innerhalb eines Monats bis maximal 2 Monate (je nach Gerichtsstand) ab Kenntnis von der Rechtsverletzung möglich. Um die Rechtsverletzung schnell und effektiv zu unterbinden, sollte der Betroffene demnach im Falle einer rechtswidrigen Bewertung nicht zögern, sondern entschlossen handeln.

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Julia K. profile pictureJulia K.
18:17 23 Dec 25
Sehr nette und kompetente Rechtsanwälte und Angestellte. Nur zu empfehlen!
ʎpoq ou profile pictureʎpoq ou
18:07 21 Dec 25
Habe mich an Herrn Heck gewandt nachdem mir mein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag präsentiert hat… war natürlich etwas nervös und durcheinander jedoch hat Herr Heck mich da souverän durch geleitet und auch beruhigt. Sehr netter und emphatischer Mensch. Wenn ich nochmal ein Problem im Arbeitsrecht habe wende ich mich wieder an ihn.
Can62 Korkmaz24 profile pictureCan62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W. profile pictureK. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel profile pictureTina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth profile pictureChristiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten profile pictureJuliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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