• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Anwälte für IT-Recht . Gewerblichen Rechtsschutz . Medienrecht
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Internetrecht
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzlösung für KMUs
    • Schadensersatz bei Datenschutzverstoß
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Bildquellen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Bildquelle: KI-generiert Info Info

3.000 Euro Schmerzensgeld für ein Model

25. Juli 2025|inAllgemein, Bild- und Fotorecht, Datenschutzrecht|RA Jens Reininghaus

Ein aktuelles Gerichtsurteil des Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 17.7.2025, Az. 16 U 7/24) setzt ein klares Signal zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Models. Ein Model wurde bei einer Modenschau unfreiwillig mit entblößter Brust fotografiert. Das Bild erschien später im Internet. Das zuständige Gericht sprach dem Model ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zu. Die Veröffentlichung des Bildes verstieß gegen das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Models.

Relevanter Fall aus der Modebranche:

Die betroffene Person nahm an einer Laufstegshow teil, als sich versehentlich ein Teil ihres Oberteils löste und die Brust entblößt wurde. Trotz dieser offensichtlichen Unfreiwilligkeit wurde ein Foto gemacht und verbreitet. Das Gericht stellte klar: Die Veröffentlichung eines solch intimen Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und rechtfertigt eine Geldentschädigung.

Rechtslage: Einwilligung ist Pflicht

Sowohl nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) als auch nach der DSGVO ist für die Veröffentlichung von Bildern, die Personen in besonders privater oder kompromittierender Situation zeigen, stets die ausdrückliche Einwilligung notwendig. Im vorliegenden Fall fehlte eine solche Einwilligung – die Veröffentlichung war daher rechtswidrig.

Schutz der Models und Leitlinie für Fotografen

Die Entscheidung betont, wie wichtig sensibler Umgang mit fotografischen Aufnahmen im öffentlichen Raum und auf Veranstaltungen ist. Fotografen und Veranstalter müssen sicherstellen, dass Fotos von Models vor Veröffentlichung sorgfältig geprüft werden – besonders, wenn Unfälle oder unerwünschte Situationen festgehalten wurden. Ein Mangel an Sorgfalt kann teure Konsequenzen bis hin zur gerichtlichen Verurteilung nach sich ziehen.


Empfehlung:

Für Fotografen, Agenturen und Veranstalter ist größte Sorgfalt und Respekt vor den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen unabdingbar. Bildmaterial sollte stets sorgfältig geprüft werden, bevor es verwendet wird – so lassen sich rechtliche Risiken und teure Schmerzensgeldforderungen wirksam vermeiden.

Models können im Falle von rechtswidrigen Bildveröffentlichungen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Ihr Recht am eigenen Bild wurde verletzt? Forward Forward

Wir schützen Ihr Persönlichkeitsrechte im Internet und in sonstigen Medien

Das könnte Dich auch interessieren
Bildquelle: KI-generiert Landgericht Köln verbietet der Gegenseite die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild unseres Mandanten…
Bildquelle: KI-generiert Die Nutzung von Bildern eines Prominenten für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten ist rechtswidrig
Bildquelle: KI-generiert Die Nutzung des Bildnisses und des Namens eines prominenten Schauspielers zur Bebilderung des „Urlaubslottos“ einer Sonntagszeitung verletzt Persönlichkeitsrechte
Bildquelle: KI-generiert Zu kommerziellen Zwecken verwendete Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst in einem Musikvideo verletzt ihr Recht am eigenen Bild
Bildquelle: KI-generiert Die Versendung eines Fotos per E-Mail kann abgemahnt werden…
Bildquelle: KI-generiert Berichterstattung über Zuschauer einer Demonstration kann Recht am eigenen Bild verletzen

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 402842
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
5.0
Basierend auf 24 Bewertungen
powered by Google
bewerten Sie uns auf
Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Formulare
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlung Link to: Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlung Kündigungsrecht bei Online-PartnervermittlungBildquelle: KI-generiert Link to: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung zwischen Influencern Link to: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung zwischen Influencern Bildquelle: KI-generiertWettbewerbsrechtliche Abmahnung zwischen Influencern
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen