Ein aktuelles Gerichtsurteil des Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 17.7.2025, Az. 16 U 7/24) setzt ein klares Signal zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Models. Ein Model wurde bei einer Modenschau unfreiwillig mit entblößter Brust fotografiert. Das Bild erschien später im Internet. Das zuständige Gericht sprach dem Model ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zu. Die Veröffentlichung des Bildes verstieß gegen das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Models.
Relevanter Fall aus der Modebranche:
Die betroffene Person nahm an einer Laufstegshow teil, als sich versehentlich ein Teil ihres Oberteils löste und die Brust entblößt wurde. Trotz dieser offensichtlichen Unfreiwilligkeit wurde ein Foto gemacht und verbreitet. Das Gericht stellte klar: Die Veröffentlichung eines solch intimen Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und rechtfertigt eine Geldentschädigung.
Rechtslage: Einwilligung ist Pflicht
Sowohl nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) als auch nach der DSGVO ist für die Veröffentlichung von Bildern, die Personen in besonders privater oder kompromittierender Situation zeigen, stets die ausdrückliche Einwilligung notwendig. Im vorliegenden Fall fehlte eine solche Einwilligung – die Veröffentlichung war daher rechtswidrig.
Schutz der Models und Leitlinie für Fotografen
Die Entscheidung betont, wie wichtig sensibler Umgang mit fotografischen Aufnahmen im öffentlichen Raum und auf Veranstaltungen ist. Fotografen und Veranstalter müssen sicherstellen, dass Fotos von Models vor Veröffentlichung sorgfältig geprüft werden – besonders, wenn Unfälle oder unerwünschte Situationen festgehalten wurden. Ein Mangel an Sorgfalt kann teure Konsequenzen bis hin zur gerichtlichen Verurteilung nach sich ziehen.
Empfehlung:
Für Fotografen, Agenturen und Veranstalter ist größte Sorgfalt und Respekt vor den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen unabdingbar. Bildmaterial sollte stets sorgfältig geprüft werden, bevor es verwendet wird – so lassen sich rechtliche Risiken und teure Schmerzensgeldforderungen wirksam vermeiden.
Models können im Falle von rechtswidrigen Bildveröffentlichungen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.