Neue Verpackungsverordnung – Welche Maßnahmen sollten Internethändler bis zum 01.01.2009 umsetzen…
Ab dem 01.01.2009 müssen Internethändler sicherstellen, dass sämtliche Verpackungen (Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Transportverpackungen, Füllmaterial, Kartons, Folien etc.), die an Kunden versendet werden, bei einem dualen System (sog. Entsorger) lizensiert sind.
Sofern lediglich Verpackungen verwendet werden, die bereits von einem Dritten in der Lieferkette (z.B. Hersteller oder Großhändler) bei einem Entsorger lizensiert sind, müssen sich Internethändler um nichts weiter kümmern. Um hier jedoch sicher zu gehen, sollten Sie sich die Lizensierung von dem Lieferanten der Verpackungen schriftlich bestätigen lassen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verpackungsmaterialien zukünftig nicht mehr gekennzeichnet werden müssen und somit äußerlich nicht ersichtlich ist, ob die jeweilige Verpackung bereits lizensiert ist.
Falls jedoch Verpackungen versendet werden, die nicht bei einem Entsorger registriert sind (diese Gefahr besteht insbesondere bei Verpackungen von importierten Waren), so bleibt nur die Möglichkeit, sich selbst bei einem Entsorger anzumelden. Eine Liste sämtlicher Entsorger in Deutschland finden Sie unter http://www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme/index.jsp
Darüber hinaus ist folgendes zu beachten:
Falls Sie mehr als 50 Tonnen Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe oder Karton pro Jahr in Umlauf bringen, müssen Sie zudem eine sogenannte Vollständigkeitserklärung bei der örtlichen IHK einreichen. Abweichende Grenzen gibt es bei alternativen Materialarten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 10 der ab 01.01.2009 gültigen Verpackungsverordnung, welche Sie unter http://www.ihk-ve-register.de/inhalt/verpack/index.jsp einsehen können.
Sofern die Vorgaben der zukünftigen Verpackungsverordnung nicht beachtet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Zudem besteht die Gefahr einer Abmahnung.
Dieses Risiko sollte jeder Internethändler vermeiden, indem er die neuen Regelungen beachtet und die zuvor genannten Maßnahmen rechtzeitig umsetzt.
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