OLG Nürnberg zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern für verlinkte Inhalte…
Mit Beschluss vom 22.06.2008 (Az.: 3 W 1128/08) hat das OLG Nürnberg entschieden, dass ein Internet-Suchmaschinenbetreiber grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die von ihm verlinkten Seiten auf eine etwaige Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Dritten zu überprüfen. Erfolge jedoch durch den Dritten eine inhaltlich sachlich gehaltene Abmahnung, dann ist es auch dem weltweit größten Suchmaschinenbetreiber im Einzelfall zuzumuten, die verlinkten Inhalte zu prüfen.
Bei klaren und eindeutigen Rechtsverstößen müsse der Suchmaschinenbetreiber die Verlinkung dann umgehend entfernen, ansonsten hafte er als Störer auf Unterlassung.